Kanton (Schweiz)
Die 26 Kantone der Schweiz (frz. cantons, ital. cantoni, rätorom. chantuns, in der deutschsprachigen Schweiz traditionell Stände) sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Ausdruck wurde 1475 zum ersten Mal in einer Freiburger Akte verwendet.[1]
[Bearbeiten] Politisches System
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 180 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat, Standeskommission) besteht je nach Kanton aus fünf bis sieben Mitgliedern.
Alle staatlichen Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geregelt werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht und andere). Bei vielen dieser Bereiche hat der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, sodass oft ein Kompetenzkonflikt festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass der Gemeindekompetenzen ist von Kanton zu Kanton verschieden.
In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden bestimmt das Volk an der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen finden Wahlen und Abstimmungen an der Urne statt.
Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Föderalismus in der Schweiz
Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone noch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet. Die Vollmitglieder und erst recht die zugewandten Orte der Eidgenossenschaft waren noch eigenständige Staatengebilde.
Mit der Helvetischen Republik (1798–1803) bekam die Bezeichnung Kanton eine gewichtigere Verwendung, der Ausdruck wurde seit 1475 in der alten Eidgenossenschaft schon als Synonym für Ort, Stand verwendet.[1] Die Kantone waren im neu geschaffenen Einheitsstaat blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätte, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona.
Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie zum Beispiel die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg und weitere, wurden teilweise gegen ihren Willen einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1833 spaltete sich der Kanton Basel-Landschaft in einem bewaffneten Konflikt vom Kanton Basel-Stadt, 1979 der Kanton Jura auf demokratischem Weg vom Kanton Bern ab.
Mit der Bundesstaats-Gründung 1848 wurde die Souveränität der Kantone endgültig eingeschränkt: Sämtliche kantonalen Zölle und Währungen wurden beseitigt. Einige wenige Kompetenzen traten die Stände an die Bundesgewalt ab. Mit Industrialisierung und Wirtschaftswachstum wurde das staatliche Leben zunehmend komplexer, was weitere Zentralisierungen erforderlich machte. Heute sind die Bereiche, in denen die Kantone wirklich noch autonom legiferieren können, ziemlich begrenzt. Es wird zunehmend von «Vollzugs-Föderalismus» gesprochen.
[Bearbeiten] Anzahl und Reihenfolge
Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal mit 23 angegeben.
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden. (Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 spricht man nun gelegentlich von Kantonen mit geteilter Standesstimme). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt ist, von 26 Kantonen, aber 23 Ständen zu sprechen.
Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.
[Bearbeiten] Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten
Bemerkungen:
- In Klammern jeweils der Rang
- 1 Stand: 31. Dezember 2007[2]
- 2 km²
- 3 Einwohner pro km², Stand: 31. Dezember 2007
- 4 Sitz der Regierung und des Parlaments, Sitz von Justiz und Polizei ist Trogen
- 5 Stand: 5. April 2009
- 6 Sofern der Bundesbrief von 1291 als Gründung der Schweiz angenommen wird.
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen (Siglen) sind verbreitet, sie sind unter anderem für die Autokennzeichen vorgeschrieben[3] und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix «CH-», zum Beispiel CH-SZ für den Kanton Schwyz).
[Bearbeiten] Kantonsnamen in den Schweizer Landessprachen
Fett hervorgehoben sind die Bezeichnungen in den jeweiligen Amtssprachen des Kantons.
→ Hauptartikel: Helvetische Republik#Gebietseinteilung
- Kurt Müller (Hrsg.): Bausteine der Schweiz. Porträts der 26 Kantone. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1987. ISBN 3-85823-178-9
- Die Schweizer Kantone unter der Lupe. Behörden, Personal, Finanzen (Diverse Autoren). Haupt Verlag, Bern 2005. ISBN 978-3-258-06887-9
- Stefan Rieder; Thomas Widmer: Kantone im Wandel. Reformaktivitäten der Schweizer Kantone zwischen 1990 und 1999: Ursachen, Ausgestaltung und Konsequenzen (Aus der Reihe: Public Management). Haupt Verlag, Bern 2007. ISBN 978-3-258-07249-4
- Die Schweiz und ihre 26 Kantone. Eine (differenzierte) Landeskunde in Regionen, Traditionen und Wappen. Verlag Bär, Niederuzwil 2007. ISBN 978-3-9523212-0-1 (Studienbuch) ISBN 978-3-9523212-1-8 (Taschenbuch)
- ↑ a b Artikel Kantone im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ Bundesamt für Statistik
- ↑ [1]
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